Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit Buri Bodenbeläge bei Bodenbelags-, Montage-, Innenausbau- und Reparaturarbeiten. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und die jeweilige Offerte gehen diesen AGB vor.
Stand: 11. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Buri Bodenbeläge, Inhaber Kjamili, Burim Kjamili, Zentrumstrasse 4, 4622 Egerkingen, UID CHE-158.800.053. Diese AGB gelten für Verträge mit Privat- und Geschäftskunden in der Schweiz, soweit sie in der Offerte oder Auftragsbestätigung einbezogen werden.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Angaben auf der Website und unverbindliche Kostenschätzungen stellen kein Vertragsangebot dar. Eine Offerte ist während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, kann sie bis zum Widerruf, längstens jedoch während 30 Tagen, angenommen werden. Ein Vertrag entsteht durch Annahme der Offerte, Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung oder einvernehmlichen Beginn der Arbeiten.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus Offerte, Plänen, Bemusterung und Auftragsbestätigung. Zusatz- oder Änderungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt und separat verrechnet. Erweist sich eine zusätzliche Arbeit als technisch notwendig und war sie bei der Besichtigung nicht erkennbar, informieren wir den Kunden möglichst vor der Ausführung.
4. Material, Muster und Naturprodukte
Holz, Kork und andere Naturmaterialien können in Farbe, Maserung, Struktur und Alterungsverhalten von Mustern oder Abbildungen abweichen. Solche materialtypischen Unterschiede sind kein Mangel. Produktbilder und Farbdarstellungen auf Bildschirmen sind nicht farbverbindlich. Für Nachbestellungen kann eine völlige Übereinstimmung von Charge und Farbton nicht zugesichert werden.
5. Mitwirkung des Kunden und Untergrund
Der Kunde sorgt für freien Zugang, Strom, Wasser sowie einen geräumten, ausreichend beheizten und trockenen Arbeitsbereich. Er informiert über Leitungen, Fussbodenheizung, Feuchtigkeit, Schadstoffe, bekannte Mängel und besondere Belastungen. Nicht erkennbare Eigenschaften des Untergrunds oder verdeckte Bauteile können Termin, Aufbau und Preis beeinflussen.
6. Termine und Verzögerungen
Termine werden sorgfältig geplant. Verzögerungen durch Lieferengpässe, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unerwartete Untergrundprobleme, Arbeiten anderer Unternehmer oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Schadenersatz setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
7. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlung
Preise ergeben sich aus der Offerte und verstehen sich in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, soweit sie geschuldet ist. Akontozahlungen und Zahlungsfristen richten sich nach Offerte oder Rechnung. Ohne andere Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; notwendige Mahn- und Inkassokosten können verrechnet werden.
8. Abnahme und Mängel
Der Kunde prüft die ausgeführten Arbeiten nach Fertigstellung und meldet erkennbare Mängel möglichst bei der Abnahme, spätestens aber innert angemessener Frist. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Bei einem berechtigten Mangel steht Buri Bodenbeläge zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
9. Pflege und Nutzung
Pflege-, Klima- und Nutzungshinweise des Herstellers und von Buri Bodenbeläge sind einzuhalten. Schäden aufgrund ungeeigneter Reinigungsmittel, übermässiger Feuchtigkeit, falschen Raumklimas, starker Punktbelastung oder nachträglicher Eingriffe Dritter fallen nicht unter die Gewährleistung, soweit Buri Bodenbeläge sie nicht zu vertreten hat.
10. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden storniert, sind bereits erbrachte Leistungen, bestellte oder zugeschnittene Materialien sowie nachweisbare Auslagen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Für individuell offerierte Handwerksleistungen besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht; zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Haftung
Buri Bodenbeläge haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten mit Konsumenten gelten die gesetzlich zwingenden Gerichtsstände. Im Übrigen sind die Gerichte am Sitz von Buri Bodenbeläge zuständig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.